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Sprachvoraussetzungen

Informieren Sie sich über die anerkannten Sprachnachweise für ein Studium an der TH Aschaffenburg. Die erforderlichen Sprachprüfungen müssen spätestens zur Immatrikulation vorgelegt werden.

Deutschsprachige ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µÃ¤²Ô²µ±ð

¹óü°ù deutschsprachige ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µÃ¤²Ô²µ±ð werden insbesondere die folgenden Sprachprüfungen zum Nachweis des Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens anerkannt:

  • Zeugnis der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang mit einem Ergebnis der Niveaustufe 1
  • Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) mit einem Ergebnis, das in allen vier Teilprüfungen die TestDaF-Niveaustufe 3 ausweist
  • Zeugnis der Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerberinnen und Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an 91Ïã½¶n in der Bundesrepublik Deutschland (Feststellungsprüfung)
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz, zweite Stufe (DSD II)
  • Goethe-Zertifikat Niveau B2
  • Zeugnis der Deutschen Sprachprüfung II (DSP II) des Sprachen & Dolmetscher Instituts München (SDI)
  • telc-Prüfung Niveau B2

Davon abweichend werden für den Bachelorstudiengang Hebammenkunde und die Masterstudiengänge Immobilienmanagement, Wirtschaftspsychologie und Wirtschaft und Recht  Deutschkenntnisse auf C1- Niveau verlangt. Es werden folgende C1-Nachweise anerkannt:

  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Zweite Stufe
  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) mit einem Ergebnis der Niveaustufe 2
  • Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF): ¹óü°ù die ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µÃ¤²Ô²µ±ð der Fakultät Wirtschaft und Recht muss das Ergebnis in allen vier Teilprüfungen die TestDaF-Niveaustufe 4 ausweisen, für Ingenieurwissenschaft und Informatikliche ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µÃ¤²Ô²µ±ð ist die Niveaustufe 3 in allen Teilprüfungen ausreichend
  • Das Zeugnis der Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerberinnen und Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an 91Ïã½¶n in der Bundesrepublik Deutschland (Feststellungsprüfung)
  • Nachweis deutscher Sprachkenntnisse, die durch bilaterale Abkommen oder sonstige von der KMK oder HRK getroffene Vereinbarungen als für die Aufnahme eines Hochschulstudiums hinreichender Sprachnachweis anerkannt wurden
  • Das Große und das Kleine Deutsche Sprachdiplom, das Zeugnis der Zentralen Oberstufenprüfung (ZOP) sowie das Goethe-Zertifikat C1 und C2 des Goethe-Instituts
  • telc-Prüfung Deutsch C1 91Ïã½¶
  • Die „Deutsche Sprachprüfung II“ des Sprachen und Dolmetscherinstituts München
  • Feststellungsprüfung eines Studienkollegs
  • Abgeschlossenes Germanistikstudium
  • An einer deutschen Schule in Deutschland erworbener mittlerer Bildungsabschluss
  • Abgeschlossenes deutschsprachiges Studium an einer 91Ïã½¶ in Deutschland

¹óü°ù den Masterstudiengang Wirtschaftspsychologie werden außerdem Englischkenntnisse auf B2-Niveau vorausgesetzt.

Englischsprachige ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µÃ¤²Ô²µ±ð

¹óü°ù englischsprachige ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µÃ¤²Ô²µ±ð sind neben einem Deutschnachweis der Stufe A1 auch B2-Englischkenntnisse erforderlich.

Das Deutschniveau A1 kann u. a. nachgewiesen werden durch

  • Goethe-Zertifikat Niveau A1
  • telc-Zertifikat Niveau A1
  • ÖSD-Zertifikat A1

Englisch B2-Niveau kann u. a. nachgewiesen werden durch

  • IELTS mind. 5,5
  • TOEFL iBT mind. 72 Punkte
  • Cambridge First Certificate in English (FCE) bzw. B2 First, mind. Grade C
  • Cambridge Certificate in Advanced English (CAE) bzw. C1 Advanced, mind. Level B2
  • PTE Academic mind. 59 Punkte
  • telc English Niveau B2
  • Oxford Test of English mind. 111 Punkte
  • Der Nachweis gilt gleichfalls als erbracht, wenn ein erfolgreicher Abschluss einer englischsprachigen Ausbildung an einer höheren Schule oder 91Ïã½¶ nachgewiesen wird oder die Muttersprache Englisch ist.

 

¹óü°ù Bewerbungen mit deutschem Schulabschluss gilt: Das Niveau B2 liegt vor,

  • wenn das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife mindestens die Note "ausreichend" in der fortgeführten Fremdsprache (d.h. in der ersten oder zweiten Fremdsprache des Gymnasiums oder auf entsprechendem Niveau einer anderen zur allgemeinen Hochschulreife führenden Schulart) ausweist oder
  • wenn das Zeugnis der Fachhochschulreife einer öffentlichen bzw. staatlich anerkannten Fachoberschule bzw. Berufsoberschule mindestens die Note "ausreichend" in der betreffenden Sprache ausweist.
  • Alternativ kann das Niveau B2 auch durch ein anderes offizielles Dokument nachgewiesen werden.