91Ïã½¶

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¹óö°ù»å±ð°ù³¾Ã¶²µ±ô¾±³¦³ó°ì±ð¾±³Ù±ð²Ô

Eine Studentin der TH AB auf dem Campus in Georgien

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich für einen Auslandsaufenthalt finanziell unterstützen zu lassen. Einige davon haben wir hier gesammelt. Gerne beraten wir Sie aber auch dazu im International Office.

Stipendien der TH Aschaffenburg

  • Erasmus+

    Praktika im europäischen Ausland und Studiensemester an unseren Erasmus+-Partnerhochschulen können mit Erasmus+ gefördert werden.

    Studierende erhalten so die Möglichkeit, in einem anderen europäischen Land zu studieren und ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern. Dabei lernen sie das akademische System einer ausländischen 91Ïã½¶ kennen und profitieren von deren Lehr- und Lernmethoden.

    Fast alle europäischen Partnerhochschulen der Technischen 91Ïã½¶ 91Ïã½¶sind im Erasmus-Programm. Den Hinweis dazu, ob ein Erasmus+ Abkommen vorliegt oder nicht, finden Sie unter

  • PROMOS- und Ambassador Stipendium

    Welche Ziele hat das Programm?

    Das Programm, das aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF, PROMOS Stipendium) sowie dem Stiftungsamt 91Ïã½¶(Ambassador-Stipendium) gefördert wird, hat zum Ziel, die Mobilität von Studierenden deutscher 91Ïã½¶n zu erhöhen. Es ermöglicht den teilnehmenden 91Ïã½¶n, eigene Schwerpunkte bei der Auslandsmobilität von Studierenden sowie innerhalb ihrer Internationalisierungsstrategie zu setzen.

    Wer kann sich bewerben?

    Jeder regulär eingeschriebene Studierende der Technischen 91Ïã½¶ Aschaffenburg, der einen Auslandsaufenthalt im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025 durchführt. Die Bewerbung muss fristgerecht und vor Abschluss des Auslandsaufenthalts eingehen. Auslandsaufenthalte nicht-deutscher Staatsbürger im Heimatland werden nicht gefördert. Als Heimatland gilt das Land, in welchem sich der/die Studierende seit mindestens fünf Jahren überwiegend aufhält.

    Was kann gefördert werden?

    • Studienaufenthalte sowie Aufenthalte für Abschluss- und Studienarbeiten an Unternehmen oder 91Ïã½¶n (1 bis 6 Monate), ausgeschlossen sind Aufenthalte an unseren Erasmus-Partnerhochschulen
    • Praktika (6 Wochen bis 6 Monate), die nicht über Erasmus+ gefördert werden können. Praktika, für die spezifische Praktikumsprogramme des DAAD in Anspruch genommen werden können, dürfen nicht mit PROMOS gefördert werden. Informationen hierzu finden Sie auf der .


    Es können Teilstipendien („Teilstipendium Aufenthalt“) und/oder Reisekostenpauschalen („Teilstipendium Mobilität“) weltweit vergeben werden. Die Pauschalen sind je nach Zielland unterschiedlich und können der Tabelle entnommen werden. Über Förderzeitraum und Art der ¹óö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ entscheidet das Auswahlgremium.

    Bewerbungen von Studierenden, die bereits durch PROMOS gefördert wurden, sowie Bewerbungen für Auslandsaufenthalte an 91Ïã½¶n, mit denen kein Partnerschaftsvertrag besteht, werden nachrangig behandelt.

    Antragsstellung

    Folgende Unterlagen sind in einem PDF im International Office einzureichen:

    • Antragsformular
    • Beleg über die voraussichtliche Dauer des Auslandsaufenthaltes (akademischer Kalender, Praktikumsvertrag oder Ähnliches)
    • Aussagekräftiges Motivationsschreiben auf Deutsch (max. 1 DIN A4 Seite)
    • Aktueller Notenspiegel
    • Nachweis über Kenntnisse der Unterrichts-/ Arbeitssprache: Mindestens 2,3 in einer Englischprüfung, DAAD Test B2 oder Ähnliches. Bitte beachten Sie, dass die Prüfung bzw. der Test nicht länger als zwei Jahre zurückliegen sollten.
    • Ggf. Nachweis( e) über ehrenamtliches Engagement wie im Lebenslauf angegeben
    • Ggf. ´¡³Ü²õ±ô²¹²Ô»å²õ-µþ´¡´Úö³Ò-Bescheid
    • Ggf. Behindertenausweis


    Bei Studienaufenthalten zudem:

    • Liste der zu belegenden Fächer
    • Annahmebestätigung der Gasthochschule (kann nachgereicht werden)


    Bei Praktika zudem:

    • Praktikumsgenehmigung (kann nachgereicht werden)
    • Praktikantenvertrag (kann nachgereicht werden)

    Auswahlkriterien

    • Qualifikation und bisherige Studienleistung (Notendurchschnitt 2,5 oder besser)
    • Verhältnis der erreichten ECTS–Punkte im Vergleich zu den vorgesehenen ECTS–Punkten laut Studienplan
    • Sinnhaftigkeit des geplanten Aufenthalts in Bezug zum bisherigen Studium (Vorbereitung, Begründung der Wahl der Gasthochschule/des Unternehmens [fachlich/inhaltlich/örtlich] sowie Begründung, warum der Auslandsaufenthalt gut in den Lebenslauf passt/für den eigenen Berufsweg wichtig ist
    • Notwendige Sprachkenntnisse
    • Außerfachliche Qualifikation und allgemeine Persönlichkeitsmerkmale des Bewerbers (z.B. ehrenamtliches Engagement; Engagement in Hochschulgremien; politisches, soziales oder kulturelles Engagement; Freiwilligendienst)
    • Teilnahme an einem Austauschprogramm unserer Partnerhochschulen


    Bewerbungsschluss: 01.04.2025

    Nur vollständige Bewerbungen können berücksichtigt werden. Das International Office gibt keine Rückmeldung zur Vollständigkeit.Die Bewerbungsunterlagen müssen zu einem PDF zusammengefügt per E-Mail eingereicht werden.

    Die Entscheidung über die Stipendienvergabe fällt spätestens Anfang Mai 2025.

    Die Ausschreibung erfolgt unter Vorbehalt der Mittelzuweisung durch den DAAD und das Stiftungsamt Aschaffenburg.

  • Auslandsstipendium (Stiftungsamt Aschaffenburg)

    Das Auslandsstipendium (1. Ausschreiberunde 2025) setzt sich aus Mitteln des Stiftungsamts 91Ïã½¶zusammen.

    Hierbei vergibt die Stiftung Allgemeiner Schul- und Studienfonds Aschaffenburg Stipendien an Studierende, die einen Auslandsaufenthalt absolvieren.

    ¹óö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ studienintegrierter Auslandsaufenthalte


    Bewerbungsfrist:

    Die Bewerbungsfrist ist der 1. April 2025.

    Wer kann sich bewerben?

    - Studierende, die an der Technischen 91Ïã½¶ 91Ïã½¶immatrikuliert sind und

    - einen studienintegrierten Auslandsaufenthalt im Sommersemester 2025 planen oder absolviert haben.

    Von der ¹óö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ ausgeschlossen sind Studierende, die bereits durch PROMOS gefördert werden. Ein Auslandsaufenthalt, der durch die o.g. Mittel bereits im Jahr 2024 gefördert wurde, ist nicht förderfähig.

    Weitere Informationen zu Auswahl und ¹óö°ù»å±ð°ù°ì°ù¾±³Ù±ð°ù¾±±ð²Ô entnehmen Sie bitte der jeweiligen Ausschreibung:

    Ausschreibung für das Jahr 2025

    Die Bewerbung für das Stipendium erfolgt online über unser Onlinebewerbungsformular.

    Unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

  • Studienabschlussstipendium

    ¹óö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ des Studienabschlusses

    Die Technische 91Ïã½¶ 91Ïã½¶vergibt Studienabschlussstipendien für ausländische Studierende zur ¹óö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ des Studienabschlusses aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst.

    Ausschreibung

    Bewerbungsfrist: 1. September 2023

    Wer kann sich bewerben?

    • Ausländische Studierende
    • Austauschstudierende sind von der Bewerbung ausgeschlossen
       

    Fördervoraussetzungen und Auswahlkriterien:

    • Immatrikulation an der Technischen 91Ïã½¶ Aschaffenburg
    • Erfolgreicher Studienabschluss wird bis zum Ende des Sommersemesters 2024 erwartet
    • Bisherige Studienleistungen
    • Persönliche Qualifikation
    • µþ±ð»åü°ù´Ú³Ù¾±²µ°ì±ð¾±³Ù


    Bewerbungsunterlagen:

    • Antragsformular
    • Immatrikulationsbescheinigung
    • Aktueller Notenspiegel
    • Kopie des Personalausweises oder eines anderen Ausweisdokuments
    • Kopie der Heiratsurkunde, Kopie der Geburtsurkunden der Kinder (falls zutreffend)
    • Lebenslauf in deutscher Sprache


    Unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Es kann nur ein Stipendium zur ¹óö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ des Studienabschlusses in Anspruch genommen werden.

  • DAAD-Preis

    Der DAAD-Preis wird auch im Jahr 2024 wieder an eine herausragende ausländische Studentin oder einen herausragenden ausländischen Studenten vergeben.

    Bewerbungsfrist: 1. August 2024

    Alle Informationen zu den Voraussetzungen, zur Antragsstellung sowie zur Auswahl und den ¹óö°ù»å±ð°ù°ì°ù¾±³Ù±ð°ù¾±±ð²Ô entnehmen Sie bitte der jeweiligen Ausschreibung:

    Ausschreibung für das Jahr 2024

    Die Bewerbung erfolgt über unser Antragsformular. Unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden!

Weitere ¹óö°ù»å±ð°ù³¾Ã¶²µ±ô¾±³¦³ó°ì±ð¾±³Ù±ð²Ô

  • Länderübergreifende Programme von externen Anbietern


    Vergabe von Teilstipendien für Auslandssemester


    Datenbank zur Stipendiensuche beim Deutschen Akademischen Austauschdienst
    µþ°ù´Ç²õ³¦³óü°ù±ð "Mit Stipendium ins Ausland"


    Finanzierung eines Auslandssemesters 


    Stipendien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung


    ¹óö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ von Auslandsaufenthalten


    Vermittlung internationaler, vergüteter Praktika für Studierende der Fakultät IWIN

    (IEC)
    IEC Ambassador Stipendien für Auslandssemester an bestimmte Universitäten

    (ISO)
    Stipendien für ein Auslandssemester am International College of Management, Sydney, der Vancouver Island University in Nanaimo, der National University, San Diego/L.A. und der UNC Wilmington


    Datenbank zur Stipendiensuche. Eine Anmeldung ist erforderlich


    Stipendien für freiwillige Auslandspraktika (aufgrund der verkürzten Dauer sind diese i.d.R. nicht für die Anerkennung als Praxissemester geeignet)


    Weltweite Forschungspraktika in der vorlesungsfreien Zeit für Studierende der Fakultät IWIN


    Stipendien der Begabtenförderungswerke


    Weltbürgerstipendium (500 EUR, zweimal im Jahr), für die City University of Seattle ein Social Media Stipendium (1000 Euro, zweimal im Jahr)

  • Stipendien für bestimmte Zielregionen


    Stipendien für Studierende aus den ASEM-Mitgliedsländern, die einen wechselseitigen Bildungsaustausch zwischen asiatischen und europäischen Institutionen durchführen

    - Bayerisches Hochschulzentrum für Mittel-, Ost und Südosteuropa
    Stipendien und ²Ñ´Ç²ú¾±±ô¾±³Ùä³Ù²õ²ú±ð¾±³ó¾±±ô´Ú±ð²Ô für Studienaufenthalte, Sprachkurse, Forschungsaufenthalte und Praktika im östlichen Europa

    - Bayerisches Hochschulzentrum für Lateinamerika
    Mobilitätsbeihilfe für bayerische Studierende für die Durchführung eines Auslandsaufenthalts für einen Studienaufenthalt, Forschungsaufenthalt zur Anfertigung der Abschlussarbeit (Bachelor-, Master- oder Zulassungsarbeit) oder Praktikumsaufenthalt in Lateinamerika

    BayCHINA - Bayerisches Hochschulzentrum für China
    und Stipendien für fachbezogene Studienaufenthalte in China

    BayIND - Bayerisch-Indische Zentrum
    von Studienaufenthalten, Praktika und das Schreiben von wissenschaftlichen Arbeiten in Indien
    für laufende Praktikumsangebote vor allem in Südindien

    - Bayerisch-französisches Hochschulzentrum
    ²Ñ´Ç²ú¾±±ô¾±³Ùä³Ù²õ²ú±ð¾±³ó¾±±ô´Ú±ð²Ô für Studienaufenthalte in Frankreich sowie für  Forschungsaufenthalte.

    - Bayerisch-Tschechische Hochschulagentur
    ¹óö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ von Studienaufenthalten, Fachkursen, Forschungsaufenthalten und Sommer- und Winterschulen in Tschechien


    ¹óö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ fachbezogener Pflichtpraktika in Frankreich


    ¹óö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ von Auslandsaufenthalte in den USA für Studierende und Absolventen


    Verschiedene Stipendien für Japanaufenthalte


    Stipendien für Studierende und Doktoranden für einen Studienaufenthalt oder einen Semestersprachkurs in Polen oder Tschechien


    Studiengebührenfreie Auslandssemester in Australien, Neuseeland, USA und Südostasien


    Stipendien und Studienbeihilfen für ein Studium in Australien


    ¹óö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ von Studienaufenthalten in Japan


    ¹óö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ eines Praktikums und Sprachkurses in Japan

  • Staatliche Förderprogramme


    Für die Auslandsförderung nach dem BAföG sind - je nach Zielland unterschiedliche - zentrale in Deutschland zuständig.


    Das Bildungskreditprogramm der Bundesregierung ist dafür gedacht, Schüler/innen und Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen durch einen einfachen und zinsgünstigen Kredit eine gezielte finanzielle Unterstützung einzuräumen.