91Ïã½¶

Skip to content

Auslandsbeauftragte

Die Entscheidung über die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen liegt bei der Prüfungskommission und dem/der Auslandsbeauftragten des jeweiligen Studiengangs. Nachfolgend finden Sie die Aufstellung der Auslandsbeauftragten in den ¹ó²¹°ì³Ü±ô³Ùä³Ù±ð²Ô.

Fakultät Ingenieurwissenschaften und Informatik

Fakultät Wirtschaft und Recht